Verkehrssicherungspflicht bei einer Garageneinfahrt Hans guck in die Luft: Mieter trägt Kosten für Sturz selbst!

Ist eine Garageneinfahrt in einem allgemein schlechten Zustand und ist das dem Mieter auch seit Jahren bekannt, muss er sich aufgrund des Gesamteindrucks der Bodenbeschaffenheit der Garageneinfahrt darauf einstellen, dass insbesondere die versandeten und unebenen Stellen vorsichtiger betreten werden müssen und muss den Versandungen ausweichen.
 Den Vermieter trifft dahingehend keine Verkehrssicherungspflicht, die Kosten für einen [...]