VG Stuttgart verwehrt pensioniertem Feuerwehrmann Mehrarbeitsvergütung wegen Verjährung
Ein inzwischen pensionierter Feuerwehrbeamter kann keine Ausgleichsansprüche wegen unionsrechtswidrig geleisteter Mehrarbeit durchsetzen, wenn diesbezüglich Verjährung eingetreten ist und der Stadt keine unzulässige Rechtsausübung vorzuwerfen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 24.01.2012 - 6 K 348/13 -, juris, entschieden. I. Sachverhalt Der Kläger leistete als Feuerwehrmann in der Zeit vom 1999 bis 2005 regelmäßig Dienst [...]