Haftung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
1. Einführung des Kommunalverfassungsgesetzes Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 15.05.2014 die Gemeinde- und die Landkreisordnung, sowie das Verbandsgemeindegesetz zum Kommunalverfassungsgesetz (KVG) zusammengefasst, sodass ab dem 14. 07.2014 dieses neue Gesetz die Angelegenheiten regelt, die die Gemeinden, die drei kreisfreien Städte, die Verbandsgemeinden und die Landkreise betreffen. 2. Haftung, § 34 KVG Mit [...]