Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig
Dem Verfahren liegt die Verfassungsbeschwerde eines seit 2002 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Bundesbeamten zugrunde, dessen Antrag auf Zahlung des Familienzuschlages im Jahr 2003 abgelehnt wurde. Seine hiergegen gerichtete Klage blieb vor den Verwaltungsgerichten ohne Erfolg. Die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag § 40 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG ist seit dem 1. August 2001 unvereinbar [...]