Mieterhöhung kann auch später als in § 558b BGB vorgegeben geltend gemacht werden
Stichwort: Wohnraummietrecht I. Sachverhalt Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung. Mit Schreiben vom 07.01.2011 wurden sie seitens des Vermieters aufgefordert, mit Wirkung zum 01.08.2011 der Erhöhung der bisherigen Nettokaltmiete zuzustimmen. Die Beklagten stimmten nicht zu. Mit der Klage nimmt der Vermieter die Beklagten auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung in Anspruch. Das Amtsgericht hat die [...]