Der Stadtrat der Stadt Gräfenhainichen hatte in seiner Sitzung am 10.08.2010 beschlossen, das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Rosslau anzurufen, um feststellen zu lassen, dass die angeordnete Neuwahl des Stadtrates zum 07. November 2010 nach der Eingemeindung der Gemeinden Möhlau, Zschornewitz, Tornau und Schköna nicht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmt.

 

Die Stadt Gräfenhainichen hat nunmehr eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht erhoben, um die angeordnete Wahl zum 07. November 2010 zu verschieben oder dem Verfassungsgericht Gelegenheit zu geben, die Verfassungsbeschwerde ohne den zeitlichen Druck zu entscheiden.

 

Mit der Verschiebung der geplanten Neuwahl des Stadtrates bis zur Entscheidung des Landes Verfassungsgerichtes besteht genügend Zeit die Hauptsache, nämlich die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verkürzung der Wahlperiode der Stadträte, zu verhandeln.

 

Hauptangriffspunkt der eingelegten Verfassungsbeschwerde ist die Verkürzung der Amtszeit des jetzigen Stadtrates von Gräfenhainichen, der erst vor 15 Monaten im Sommer des letzten Jahres neu gewählt worden ist und der noch eine Wahlperiode von 45 Monaten vor sich hat.

 

Mit dieser Verkürzung der Wahlperiode wird massiv in das Demokratiegebot eingegriffen, da die Stadträte für fünf Jahre von den Bürgern in unmittelbarer Wahl für die Dauer gewählt worden sind. Dem Landesgesetzgeber steht es nicht zu, derartig massiv das Demokratiegebot zu missachten und die Wahlperiode willkürlich zu verkürzen.

 

Der Stadtrat von Gräfenhainichen hat Herrn Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D. Ulrich Koehler/Magdeburg beauftragt seine Interessen vor dem Landesverfassungsgericht zu vertreten.

 

„Das Verfassungsgericht kann den Termin noch einen Tag vor der Wahl kippen“, sagt der Magdeburger Jurist, der die Stadt Gräfenhainichen vertritt. Er schlägt eine mögliche Verschiebung auf den 20. März – an diesem Tag wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt – vor.