Die Stadt Gräfenhainichen / Landkreis Wittenberg erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die vom Landtag angeordnete Neuwahl des Stadtrates am 07. November 2010.

Der Stadtrat der Stadt Gräfenhainichen hat in seiner Sitzung am 10.08.2010 beschlossen, das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Rosslau anzurufen, um feststellen zu lassen, dass die angeordnete Neuwahl des Stadtrates nach der Eingemeindung der Gemeinden Möhlau, Zschornewitz, Tornau und Schköna nicht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmt.

Hauptargument ist die Verkürzung der Amtszeit des jetzigen Stadtrates von Gräfenhainichen, der erst vor 15 Monaten im Sommer des letzten Jahres neu gewählt worden ist und der noch eine Wahlperiode von 45 Monaten vor sich hat.

Mit dieser Verkürzung der Wahlperiode wird massiv in das Demokratiegebot eingegriffen, da die Stadträte für fünf Jahre von den Bürgern in unmittelbarer Wahl für die Dauer gewählt worden sind. Dem Landesgesetzgeber steht es nicht zu, derartig massiv das Demokratiegebot zu missachten und die Wahlperiode willkürlich zu verkürzen.

Der Stadtrat von Gräfenhainichen hat Herrn Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D. Ulrich Koehler/Magdeburg beauftragt seine Interessen vor dem Landesverfassungsgericht zu vertreten.

 

Das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde finden sie hier: Urteil