Kanzlei Ulrich Koehler

kompetent und international vernetzt

Tätigkeitsfelder & Schwerpunkte

Die Rechtsanwaltskanzlei hat sich eine sehr eigenständige Kompetenz in der Vorlage von Verfassungsbeschwerden erarbeitet, so konnten wir die Gemeinden Schopsdorf/ Jerichower Land – LVG 43/10 – und Zielitz / Bördekreis – LVG 7/07 – erfolgreich vor dem Landesverfassungsgericht vertreten, aber auch die Anliegen anderer Gemeinden wurden vor diesem Gericht vorgetragen. Darüber hinaus haben wir nachgewiesen, dass das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verfassungswidrig ist, wie Sie in der Zeitschrift Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) Heft 8 / 2013 nachlesen können. Auch die aktuelle Novellierung des Wasserrechts beachtet nicht das Konnexitätsgebot der Landesverfassung, so dass die Verfassungswidrigkeit gegeben sein könnte, LKV Heft 6 / 2014. Rechtsanwalt Ulrich Koehler ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und veröffentlichte im Mai 2015 einen Kommentar zum neuen Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, zusammen mit einem Kommentar zum Nichtraucherschutzgesetz des Landes.

Wir haben ferner sehr fundierte Kenntnisse im Ausländer-,  Staatsangehörigen- und Asylrecht, hier haben hier ein festes Netzwerk und gehören in diesem Rechtsgebiet zu den größeren Kanzleien in Sachsen-Anhalt.

Spezialisiert auf Heimrecht

Mit der immer stärkeren Verrechtlichung des Heimrechtes für pflegebedürftige Menschen, insbesondere der Verlagerung des ordnungsrechtlichen Teils dieses Rechtsgebietes auf die Länder, entstand eine zusätzliche Kompetenz, die sich nicht nur in Veröffentlichungen – LKV 3/2012 – , sondern auch in der steigenden Nachfrage nach Vorträgen zeigt. Der Kommentar zum Wohnformen- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Heimrecht) ist im Loseblattwrk „Heimrecht des Bundes und der Länder“ des Luchterhand-Verlages veröffentlicht worden.

Ein kompetentes Team

Rechtsanwalt Ulrich Koehler ist darüber hinaus Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, so dass hier ein Rechtsgebiet angeboten wird, dass sehr durch die Rechtsprechung geprägt wird und wir veröffentlichen deshalb ständig neue Gerichtsentscheidungen, um unsere Kompetenz in diesem Bereich zu verdeutlichen.

Mit der Kommentierung des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes (Feuerwehrrecht) durch RA Ulrich Koehler wird die Kompetenz im sachsen-anhaltischen Landesrecht weiter ausgebaut.

Alexander Koehler, Dipl. Jurist, hat sein Studium an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) erfolgreich abgeschlossen und arbeitet  in der Kanzlei mit, um seine Kenntnisse zu vertiefen. Er trat am 1. März 2014 in den Referendardienst des Landes ein.

Neu hinzugekommen ist Frau Anne-Kathrin Reinsch, Rechtsanwältin, die ihr Studium erfolgreich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg abgeschlossen hat.