Keine Aufrechnung mit der Kaution gegen offene Mietrückstände

Keine Aufrechnung mit artfremden Forderungen gegen die Kaution I.              Sachverhalt Die Parteien streiten um die Rückzahlung einer Mietkaution. Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten, für die sie eine Kaution erbracht hatten. Die Kläger gaben die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zurück. Mit zwei Schreiben forderten sie die Beklagte vergeblich zur Rückzahlung der Kaution [...]