Installation von Rauchmeldern – Beschlusskompetenz der Wohneigentümerversammlung

Stichwort: Wohneigentumsrecht I. Sachverhalt Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Land Sachsen-Anhalt hat seit dem 21. Dezember 2009 für alle Wohnungen, mit einer Übergangsfrist für Bestandsbauten vor dem 21.12.2009 bis zum 31.12.2005, die Pflicht zur Installierung von Rauchmeldung als vorletztes Bundesland eingeführt. Vorgeschrieben ist, dass je ein Rauchmelder für das Kinderzimmer, das Schlafzimmer und die [...]