Zahlreiche Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt erheben Verfassungsbeschwerde gegen die vom Landtag angeordnete zwangsweise Eingemeindung zum 01. September 2010. Mit dieser Eingemeindung verlieren die Gemeinden ihre Selbstständigkeit, die oft, wie bei der Stadt Stolberg (Harz) über 1.000 Jahre bestanden hat.

Der Gemeinden Angersdorf, Bornstedt, Everingen, Rottmersleben, Schopsdorf, Stolberg (Harz), Stresow, haben sich entschlossen nach der Verkündung des Gesetzes am 14. Juli 2010 das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Rosslau anzurufen, um durch Herrn Rechtsanwalt Sts a.D. Ulrich Koehler feststellen zu lassen, dass die angeordneten Zwangseingemeindungen nicht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt übereinstimmen. Diesen Verfassungsbeschwerden haben sich zum Teil die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden bzw. einzelne Gemeinderäte angeschlossen, die durch die Eingemeindungen ebenfalls zum 01. September 2010 ihre Ämter verloren haben.

Hauptargument der Verletzungen sind nicht nur die Verkürzung der Amtszeit des jeweiligen Bürgermeisters und des konkret betroffenen Gemeinderates, der erst vor 15 Monaten im Sommer des letzten Jahres neu gewählt worden ist und der noch eine Wahlperiode von 45 Monaten vor sich hat, sondern auch das Verfahren der Umwandlung der alten Verwaltungsgemeinschaften in die neuen Strukturen der Verbands- bzw. Einheitsgemeinden.

Mit dieser Verkürzung der Wahlperiode wird massiv in das Demokratiegebot eingegriffen, da die Gemeinderäte für fünf Jahre von den Bürgern in unmittelbarer Wahl für die Dauer gewählt worden sind. Dem Landesgesetzgeber steht es nicht zu, derartig massiv das Demokratiegebot zu missachten und die Wahlperiode willkürlich zu verkürzen.