Thema“ Zuwanderung“

Die Forderung des Ministerpräsidenten Haseloff und der Landes-SPD nach einem Zuwanderungsgesetz ist sicher richtig, würde aber aufgrund der notwendigen Abstimmungsprozesse auf der Bundesebene zwei Jahre dauern, bis es in Kraft gesetzt ist.

Es ist deshalb dringend angezeigt, auf der „untergesetzlichen Ebene“ schon jetzt im Sachsen-Anhalt administrative Regelungen umzusetzen, um die Zuwanderung in unserem Land zu steuern.

Zunächst einmal wäre es möglich, die Regelungen nach dem Königsteiner Schlüssel, in dem festgelegt ist, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland die Asylbewerber aufnehmen für eine bestimmte Zeit auszusetzen, so dass Sachsen-Anhalt mehr als 3 % der Bewerber aufnehmen kann. Der Anteil, nach dem ein Bundesland Asylbewerber aufnehmen muss, richtet sich nach seinem Steueraufkommen und seiner Bevölkerungszahl. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerungszahl mit einem Drittel gewichtet. Der Schlüssel wird von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) jährlich neu berechnet und verdankt seine Entstehung dem Königsteiner Staatsabkommen von 1949.

Zur Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt wäre zweiten eine Differenzierung nach Herkunftsländern und Bildungsabschlüssen notwendig, da man nicht erwarten kann, dass ein Asylbewerber aus Syrien, die zur Zeit durchweg alle anerkannt werden, einen kombinierten Integration- und Deutschkurs zusammen mit einem Yesiden aus dem Nordirak absolviert, der Analphabet ist. Die Stiftung „Arbeit und Leben“ hat erste Ansätze entwickelt, um gezielter die Sprachkenntnisse auf das Niveau B1/C1 zu bringen, wobei dies aus dem europäischen Sozialfonds finanziert werden könnte. Deutschkenntnisse sind eben unerlässlich für die Integration in den Arbeitsmarkt.

Drittens benötigen wir eine politische Lösung für die Asylbewerber, die bereits in einem anderen europäischen Land des „Schengen-Raums“ einen Asylantrag gestellt haben und nach Deutschland „weiterwandern“. Die Fälle, bei denen eine Rückführung ausscheidet, aufgrund einer von einem Arzt testierten Reiseunfähigkeit, sind verschwinden gering.  Die Asylbewerber tauchen aber immer wieder ab, wenn sie aus den Asylheimen abgeholt werden, um zwei Stunden in das Land zu fliegen, wo sie den ersten Asylantrag gestellt haben. Die Zahl der illegalen Ausländer steigt deshalb ständig und sie entziehen sich dadurch jeder staatlichen Kontrollen, aber auch einer sozialen und medizinischen Betreuung. Entweder wird die Abschiebung ohne vorige Ankündigung konsequent durchgesetzt oder die Landesregierung entwickelt einen Kriterienkatalog für diese Bewerber und verzichtet auf die Abschiebung, da diese Menschen in der Regel einige Wochen sowieso wieder in Sachsen-Anhalt sind und die meisten von ihnen würden gerne in unserem Land arbeiten und leben.