Ein kompetentes Team
Rechtsanwalt Ulrich Koehler ist Fachanwalt für Migrationsrecht, sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Mit der Kommentierung des Brand- und Hilfeleistungsgesetzes (Feuerwehrrecht) durch RA Ulrich Koehler wird die Kompetenz im sachsen-anhaltischen Landesrecht weiter ausgebaut.
Herr Rechtsanwalt Ulrich Koehler arbeitet in einer Bürogemeinschaft (§ 59q BRAO) mit Herrn Rechtsanwalt Alexander Koehler.
