Schuldner­beratung

Der Ablauf des Verfahrens

Zu Beginn des Verfahrens erhalten Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch, um das Ziel des Verfahrens auszuloten. Im Gespräch werden Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse aufgenommen und die sich daraus ergebenen Möglichkeiten zur Schuldenbereinigung besprochen. Es wird entweder ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren oder ein gerichtliches Insolvenzverfahren angestrebt. Frau Rechtsanwältin Reinsch wird dazu Ihre Gläubiger anschreiben, um die aktuellen Forderungsstände abzufordern.

Nach vorliegenden Forderungsaufstellungen werden Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern geführt. Es kann dabei auf einen sogenannten „Nullplan“ d.h. keine Zahlung an die Gläubiger hinauslaufen. Beim Scheitern der Vergleichsverhandlungen kann ein Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird die Restschuldbefreiung 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens erreicht.

Ihre Vorteile

  • Wir entlasten Sie
 direkt
  • Wir beraten Sie persönlich und diskret
  • Wir verhandeln für Sie mit Ihren Gläubigern
  • Wir überblicken Ihre Finanzen
  • Wir reduzieren Ihre Gesamtschulden und Raten
  • Wir bieten viele Jahre Erfahrung & Kompetenz
  • Wir sind erreichbar unter: +49 (0) 391 5980090

Häufig gestellte Fragen bei drohender Privatinsolvenz

Sind mein Partner und meine Kinder auch davon betroffen?

Das Insolvenzverfahren betrifft nur den Schuldner selbst und nicht seine Angehörigen. Ausnahmsweise können zur Begleichung der Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens auch die Ehepartner herangezogen werden.

Was passiert mit meinem Einkommen?

Das kommt auf Ihr Einkommen an. Es existieren verschiedene Freibeträge, welche sich am Familienstand, an der Anzahl der Kinder und an der tatsächlichen Unterhaltsleistung orientieren. Sollte Ihr Lohn oberhalb des Freibetrags liegen, könnte die Differenz abgeführt werden.

Was passiert, wenn ich innerhalb das gesamte Verfahrens neue Schulden mache?

Das Verfahren dauert in der Regel 6 Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Wenn innerhalb dieser Zeit neue Schulden entstehen, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn dies ein Gläubiger beantragt und Sie nicht gezwungen waren diese neuen Schulden einzugehen.

Ich kann eine Rate nicht zahlen, was soll ich tun?

Lassen Sie es nie soweit kommen und kontaktieren Sie rechtzeitig Frau Zierau oder, im Insolvenzverfahren, den Verwalter, um Nachteile abzuwenden.

Mein Konto wurde gesperrt, was nun?

Nehmen Sie sofort Kontakt zu uns auf, damit wir die notwendigen Schritte einleiten können.

Wie kann ich verhindern, dass mein Konto gesperrt wird?

Ein P-Konto kann errichtet werden. Hierbei wird Ihr persönlicher Pfändungsfreibetrag berücksichtig, ohne das Anträge bei Gericht gestellt werden müssen. Über das Geld unterhalb des Pfändungsbetrages können Sie frei verfügen.

Kann ich auch eine Insolvenz machen, wenn ich Selbständig bin oder war?

Eine Insolvenz ist möglich. Jedoch ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren anzustreben ist. Dies hängt von der Art und der Anzahl der Gläubiger/Verbindlichkeiten ab.

Kann ich mich auch zu Hause beraten lassen?

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache kann Frau Zierau Sie auch zu Hause aufsuchen.

Öffnungszeiten

Wir sind von 9:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
(Am Wochenende nach Vereinbarung)

Adresse

Kanzlei Ulrich Koehler
Heydeckstr. 12
39104 Magdeburg

Kontakt

+49 (391) 59 80 09 0
info@koehler-magdeburg.de
www.koehler-magdeburg.de

Online Anfrage

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und formulieren Sie ihr Anliegen so detailliert wie möglich. Wenn es Dokumente geben sollte, die bei der Beurteilung Ihrer Sachlage dienlich sein könnten, dann fügen Sie diese bitte dem Formular hinzu. Wie melden uns bei Ihnen schnellstmöglich.

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