Für die Abgrenzung von Werk- und Dienstvertrag sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend
Stichwort: Verbraucherrecht I. Sachverhalt Die Parteien stritten im konkreten Fall darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis oder ein Werkvertrag besteht. Der Kläger war für den Beklagten mit Unterbrechungen auf der Grundlage von zehn als Werkvertrag bezeichneten Verträgen tätig geworden. Im letzten Vertrag hatte er Bodendenkmäler in einem EDV-gestützten System zu erfassen und nachzuqualifizieren. Abhängig vom [...]