Anforderungen an wirksame Zustimmung zur Mieterhöhung?
1.Die erforderliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gem. § 558b BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. 2.Eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters liegt somit erst vor, wenn er eine Willenserklärung gegenüber dem Vermieter abgibt, wonach er einer Änderung der Miete auf die neue verlangte Miete zustimmt. 3.Die Klagefrist für eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist eine [...]