Nicht hinnehmbarer Nachteil durch Austausch einer Stahltür gegen eine Tür mit verglasten Elementen sowie durch Abbau von Fenstergittern
1.Der Austausch einer Stahltür gegen eine Tür mit verglasten Elementen sowie der Abbau von Fenstergittern stellen jeweils eine einfache bauliche Veränderung dar; diese Maßnahmen allein führen nicht zu einer intensiveren Nutzung oder einem sonstigen nicht hinnehmbaren Nachteil i.S.d. § 14 Nr. 1 WEG und müssen im Einzelfall geduldet werden. 2.Ein eventueller Nachteil durch die neue [...]