Der Erwerber eines gewerblich vermieteten Hausgrundstücks tritt gemäß §§ 566 Abs. 1, 578 BGB in den vor Eigentumsübergang entstandenen und fälligen Anspruch des Veräußerers auf Leistung der Kaution ein.
Stichwort: Gewerberaummietrecht I. Sachverhalt Der Vermieter vermietete Räumen zum Betrieb einer Anwaltskanzlei und verlangte vom Mieter die Zahlung der Kaution, nachdem er das Grundstück verkauft hatte. Der Anwalt hatte Bundesschatzbriefe zur Sicherheit an den Vermieter verpfändet. Als diese fällig wurden, bat er um Freigabe, die der Vermieter auch erklärte. Trotz Aufforderung leistete er jedoch keine [...]