„Nachzügler“ müssen Forderungen jedoch erst rechtskräftig durch ein Prozessgericht feststellen lassen.

Stichwort: Insolvenzverfahren I. Sachverhalt Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war in den Jahren 2007 und 2008 als Leiharbeitnehmer für die Beklagte tätig. Der Arbeitsvertrag sah vor, dass sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den Tarifverträgen zwischen dem Arbeitgeberverband mittelständischer Personaldienstleister e. V. und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) richteten. [...]