Schallschutz im Wohnungsbau – maßgebliche Schutzwerte, DIN 4109

Dem Kläger gehört eine Eigentumswohnung im ersten Obergeschoss eines 1966 errichteten Gebäudes. Die darüber liegende Wohnung der Beklagten war zum Zeitpunkt des Erwerbs der Kläger im Wohnzimmer und im Flur mit Teppichboden ausgelegt. Nach dem Auszug der langjährigen Mieter der Beklagten wurde der Teppichboden seitens der neuen Mieterin im Wohnzimmer durch Laminat und im Flur [...]