Abberufung des Verwalters durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nur in sehr engen Grenzen möglich
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit Beschluss bestellten die Wohnungseigentümer die beigeladene Verwalterin für die Dauer von fünf Jahren als Verwalterin. Der Kläger forderte die beklagte Wohneigentümergemeinschaft erfolglos auf, der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zuzustimmen, die der vorzeitigen Abberufung der Verwalterin dienen sollte. I. Entscheidung Der Kläger habe aber keinen Anspruch auf die Abberufung der Verwalterin, [...]