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Abberufung des Verwalters durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nur in sehr engen Grenzen möglich

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit Beschluss bestellten die Wohnungseigentümer die beigeladene Verwalterin für die Dauer von fünf Jahren als Verwalterin. Der Kläger forderte die beklagte Wohneigentümergemeinschaft erfolglos auf, der Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zuzustimmen, die der vorzeitigen Abberufung der Verwalterin dienen sollte. I.              Entscheidung Der Kläger habe aber keinen Anspruch auf die Abberufung der Verwalterin, [...]

Von |26. Oktober 2012|Wohneigentumsrecht|Kommentare deaktiviert für Abberufung des Verwalters durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nur in sehr engen Grenzen möglich

Sanierungsplan und Winterdienst – Beschlusskompetenz der Wohneigentümergemeinschaft

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung lehnten die Wohnungseigentümer zwei Anträge des Klägers ab, mit denen er zum einen die Aufstellung eines verbindlichen Sanierungsplans für das circa 100 Jahre alte Gebäude und zum anderen die Vergabe des Winterdienstes hinsichtlich der straßenseitigen Gehwege und Stellplätze an eine Fachfirma begehrte. Gegen die ablehnenden Beschlüsse wendet [...]

Von |8. August 2012|Wohneigentumsrecht|Kommentare deaktiviert für Sanierungsplan und Winterdienst – Beschlusskompetenz der Wohneigentümergemeinschaft

Beschlusskompetenz der Wohneigentümergemeinschaft bei Zahlungsverpflichtungen

Die Beklagten sind seit 2006 je zur Hälfte Eigentümer einer Eigentumswohnung und eines Stellplatzes. Im Mai 2008 beschloss die Eigentümergemeinschaft die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen für das Jahr 2007. Die Einzelabrechnungen der Beklagten enthalten unter der Bezeichnung "Abrechnung 2006" Rückstände aus dem Jahr 2006 für die Wohnung und für den Stellplatz. Die Wohneigentümergemeinschaft hat demnach [...]

Von |26. Juli 2012|Wohneigentumsrecht|Kommentare deaktiviert für Beschlusskompetenz der Wohneigentümergemeinschaft bei Zahlungsverpflichtungen