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Verfahrensstandschaft des Verwalters bei der Beitreibung von Forderungen nicht mehr notwendig

Verfahrensstandschaft des Verwalters bei der Beitreibung von Forderungen nicht mehr notwendig   Bis zur Reform des Wohneigentums im Jahr 2007 war die Rechtsfähigkeit des Wohneigentumsverbandes nicht gegeben, so dass der Verwalter im eigenen Namen Forderungen der Wohneigentümergemeinschaft für diese geltend machen konnte. Dies dient auch dazu, die Forderung unabhängig vom Wechsel der Eigentümer für die [...]

Von |23. Mai 2012|Wohneigentumsrecht|Kommentare deaktiviert für Verfahrensstandschaft des Verwalters bei der Beitreibung von Forderungen nicht mehr notwendig

Aufopferungsansprüche, § 906 Abs. 2 S. 2 BGB

a.         Direkte Anwendung   Neben der Verschuldens-und Gefährdungshaftung hat sich im Nachbarrecht eine dritte Säule etabliert: die verschuldensunabhängige Störerhaftung, der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch.   Dem beeinträchtigten Eigentümer/Besitzer steht nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ein verschuldensunabhängiger Geldanspruch zu, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch [...]

Von |6. Februar 2012|Wohneigentumsrecht|Kommentare deaktiviert für Aufopferungsansprüche, § 906 Abs. 2 S. 2 BGB