Umlagefähigkeit von Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

Es ist grundsätzlich möglich, den Mieter durch eine Individualvereinbarung weit gehend zu Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten, auch an "Dach und Fach" zu verpflichten. Die Verpflichtung zur Instandhaltungs-und Instandsetzungspflichten und auch die Durchführung der Schönheitsreparaturen sind formularmäßig nur unter eingeschränkten Voraussetzungen der Mieter aufzuerlegen. Nach der Rechtsprechung sind Beschränkungen der Höhe nach nur bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsklauseln [...]