Stimmrecht des Eigentümers der mit seinem Beitrag im Rückstand ist

Das Stimmrecht in einer Wohnungseigentümerversammlung eines Wohnungseigentümers, der mit seinem Beitrag im Rückstand ist, kann nicht ausgeschlossen werden. In der Teilungserklärung, die zur der Wohnungseigentumsbildung geführt hat, wurde beschlossen, dass ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen länger als einem Monat im Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung und der Abstimmung in [...]