Mietrechtlicher Kündigungsschutz entfällt nur bei echten Studentenzimmern

Mietrechtlicher Kündigungsschutz entfällt nur bei echten Studentenzimmern, die eine zeitliche Begrenzung und Fluktuation vorsehen I.              Sachverhalt Der Beklagte mietete im Februar 2004 vom Kläger ein Zimmer in einem als "Studentenwohnheim" bezeichneten Anwesen. Die Baugenehmigung war 1972 für ein Studentenwohnheim erteilt worden. 63 der darin befindlichen Wohneinheiten waren aus Landessondermitteln zur Förderung von Studentenwohnheimen öffentlich gefördert worden, [...]