Grundlos verweigerte Annahme eines Schreibens

Im zugrunde liegenden Fall verkaufte die Klägerin ein Grundstück. Nachfolgend erklärte die Klägerin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Rücktrittserklärung sendete sie mit Einschreibebrief der Beklagten zu. Diese verweigerte grundlos die Annahme des Schreibens. Ein weiterer Zustellungsversuch wurde nicht unternommen. I.              Entscheidung Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 27.10.1982, Az.: V ZR 24/82,  dass sich der Empfänger [...]