Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers über versteckte Baumängel

Das LG Coburg hat am 07.12.2010, Az.: 23 Ó 435/10,  entschieden, dass eine Wohnungskäuferin keinen Auskunftsanspruch über Baumängel an der verkauften Eigentumswohnung gegenüber dem Wohnungsverkäufer hat. Die Klägerin hatte vom Beklagten eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag war eine Haftung des Verkäufers wegen Sachmängeln ausgeschlossen worden. Der Verkäufer hatte jedoch versichert, dass ihm verborgene Mängel nicht [...]