Jobcenter ist nicht zur Übernahme von Mietschulden aus Garagenmietvertrag sowie von Prozess- und Anwaltskosten verpflichtet

In dem vorliegenden Fall war der Antragsteller von seinem Vermieter auf Zahlung von Mietrückständen für die von ihm bewohnte Wohnung, die separat angemietete Garage und von Rücklastschriftgebühren sowie auf Räumung der Wohnung verklagt worden. Er beantragte vor dem Sozialgericht Stuttgart, das Jobcenter im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes zur Übernahme der Schulden und Gerichtskosten zu verpflichten. [...]