Belästigung durch Zigaretten- und Essengeruch rechtfertigt eine Mietminderung von 20 %

In der streitbefangenen Wohnung wurde eine Belästigung durch Zigarettenqualm und Essensgeruch festgestellt, wobei der Mangel offenbar mit der besonderen Bauweise des Gebäudes zusammenhängt, dass nicht so abgedichtet werden konnte, wie normalerweise üblich. Die verschiedenen vorangegangenen Abdichtungsversuche, die zu keiner Verbesserung der Geruchsbelästigung geführt hätten, würden dies belegen. Dabei sei bestätigt worden, dass keine Maßnahme zu [...]