Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern bis Ende 2015
Der Landesgesetzgeber hat in Sachsen-Anhalt die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern bis Ende 2015 nach § 47 Abs. 4 Landesbauordnung angeordnet, sodass nunmehr der Bundesgerichtshof die Frage zu entscheiden hatte, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst, mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldung, ausgestattet hat. Der [...]