Keine Bezahlpflicht bei ungewollten Verbesserungen

Entnommen aus: „Nachbesserung und Verbesserung im Kauf“ Prof. Dr. Peter Mankowski, NJW 2011 S. 1025- 1029.   Wir alle kennen es, das Auto muss für eine Reparatur in die Werkstatt und Teile müssen ersetzt werden. Der Mechaniker unseres Vertrauens erledigt die Arbeiten nicht nur zur vollsten Zufriedenheit, sondern setzt als Austauschteil eines aus der folgenden [...]