Wer sich an einem Fahrkartenautomaten vertippt, erhält sein Geld zurück.

 

Nur wenige Kunden wehren sich anscheinend gegen die Deutsche Bahn AG, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und suchen nicht ihr gutes Recht bei Gericht.

 

Der Jurastudent Alexander Koehler wollte im August des letzten Jahres eine Monatsfahrkarte für € 224,00 von Wolmirstedt über Magdeburg nach Halle kaufen, um regelmäßig an seinem Studienort zu fahren. Er hatte sich am Fahrkartenautomaten im Magdeburger Bahnhof verdrückt und anstatt Wolmirstedt als Zielbahnhof anzugeben die Landeshauptstadt Magdeburg eingegeben.

 

Solch ein Irrtum sollte bei der Deutschen Bahn eigentlich ständig passieren, und der Umtausch dürfte damit keine Probleme bereiten für einen Unternehmen dieser Größe, sollte man meinen.

 

„Nachdem ich meinen Fehler bemerkt hatte,“ so der Student wörtlich, „ging ich sofort zu den Damen am Schalter und wollte die Karte umtauschen. Die Deutsche Bahn hätte deswegen nicht weniger Geld bekommen, die neue Fahrkarte hätte € 4,00.- mehr gekostet.“ schilderte Alexander Koehler. Die Deutsche Bahn war jedoch nur bereit, knapp die Hälfte des Fahrpreises in Gutscheinform zurück zu erstatten.

Damit konnte sich der Jurastudent aus Halle nicht zufriedengeben, er wusste aufgrund seines Studiums um die Rechtslage, kurzerhand verklagte er die Deutsche Bahn auf die Rückzahlung des gesamten Geldes für die Fahrkarte, gestärkt von seinem Vater, der vom Beruf Anwalt ist. Im Schriftwechsel, den der Jurastudent selbstständig durchführte, stellte sich die Bahn stur und wollte überhaupt nicht auf die Argumente des Jurastudenten eingehen. Sie akzeptierte die Regeln des Irrtums, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind, einfach nicht.

 

Am 16.11.2011 wurde das Urteil vom Amtsgericht Magdeburg verkündet und er bekam Recht, er erhält sein Geld jetzt zurück. Die Tatsache, dass so eine klare Streitigkeit vor Gericht entscheiden werden musste, gibt zu denken. Zukünftig kann sich jeder, der sich beim Fahrkartenkauf am Automaten vertippt, sich auf dieses Urteil berufen. „ Werden Sie weder von großen Unternehmen abgeschreckt, noch lassen Sie sich alles gefallen, denn wir leben in einem Staat, in dem das Recht funktioniert“, so der angehende Jurist in seinem Resümee.