Wohnungseigentümergemeinschaft kann Einbau von Rauchmeldern mehrheitlich beschließen
Stichwort: Wohneigentumsrecht I. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall sah § 46 Abs. 3 Hamburgische Bauordnung die Pflicht vor, Rauchwarnmelder in Wohnungen einzubauen. In Sachsen-Anhalt ergibt sich diese Pflicht aus § 47 Abs. 4 S. 1 der Landesbauordnung (BauO LSA) und die Pflicht zum Einbau besteht seit dem 21. Dezember 2009. Die Wohneigentümergemeinschaft beschloss im April 2010 die Installation solcher [...]