Sturz wegen Glatteis: Geschädigte müssen Verletzung der Kontrollpflichten des Winterdienstpflichtigen beweisen
Stichwort: Verbraucherrecht I. Sachverhalt: In dem zugrunde liegenden Fall rutschte eine Frau gegen 8.00 Uhr infolge einer durch Rauhreifbildung entstanden Glätte auf einem Gehweg aus. Der Weg war zum Unfallzeitpunkt nicht gestreut. Die Frau verlangte daher vom streupflichtigen Grundstücksbesitzer Schmerzensgeld, da er es unterlassen habe, den Weg nach Auftreten der Glätte zu Bestreuen. Das Landgericht gab [...]