Keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Verfolgungsmaßnahmen durch den Iran
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein iranischer Asylbewerber, war unter anderem als Teilnehmer am Hungerstreik im Würzburger Protestcamp sowie als Teilnehmer am Protestcamp iranischer Flüchtlinge in Regensburg in Erscheinung getreten. I. Entscheidung Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seinem Urteil vom 21.08.2012, Az.: RO 4 K 12.30081, die erhebliche Wahrscheinlichkeit für asylerhebliche Verfolgungsmaßnahmen durch den iranischen Staat verneint. [...]