Darlegungs- und Beweislast des Vermieters für eine Verletzung der Mängelanzeigepflicht durch den Mieter
Stichwort: Wohnraummiete I. Sachverhalt Die Beklagten sind Mieter in einer Wohnung der Kläger. Die vereinbarte Nettomiete beläuft sich auf 625 € monatlich. In der Mietwohnung traten Risse an den Bodenfliesen auf. Dies rügten die Beklagten mit zwei Schreiben. Zwischen den Parteien besteht Streit darüber, ob die Beklagten die Fliesenrisse schon zu einem früheren Zeitpunkt beanstandet [...]